Die Wahl des passenden Gutachtens hängt sehr vom spezifischen Bedarf und der jeweiligen Situation des Fahrers oder Auftraggebers ab. Nicht immer ist es nämlich der Fahrer selbst, der eine solche Leistung in Auftrag gibt. Welche Formen des Kfz-Gutachtens es gibt und wie diese sich unterscheiden, nehmen wir in diesem Artikel unter die Lupe.
Das Ziel entscheidet: Gutachten nach Anliegen
Kfz-Gutachten sind essenzielle Dokumente, die für die Sicherheit im Straßenverkehr unabdingbar sind. Sie sind außerdem wichtig für einen sicheren Handel mit Gebrauchtfahrzeugen und schaffen Gewissheit in Versicherungs- und Reparaturfragen. Je nach Anlass und Bedarf existieren neben dem professionellen Unfallgutachten verschiedene Gutachtenarten, die spezifische Informationen liefern.
- Wertgutachten: Feststellung des tatsächlichen Fahrzeugwertes
- Oldtimergutachten: Bewertung alter Fahrzeuge hinsichtlich Originalität und Zustand
- Kurzgutachten: Schnelle Einschätzung bei kleineren Schäden oder Mängeln
- Technisches Gutachten: Analyse technischer Defekte
- Gerichtsgutachten: Sachverständige Unterstützung in rechtlichen Verfahren
- Rechnungsprüfung: Kontrolle von Werkstattrechnungen auf Angemessenheit
Aus Platzgründen konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf vier zentrale Gutachten-Arten.
Das Unfallgutachten: Detaillierte Analyse in einem Schadensfall
Ein Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, wird nach einem Verkehrsunfall erstellt. Es gibt Fälle, in denen die Motivation für diese Art der Prüfung von dem Fahrer des betroffenen Kraftfahrzeugs ausgeht. Häufig ist es jedoch die Versicherung, die im Rahmen der Schadensregulierung ein solches Gutachten anfordert. Zentrale Anliegen der Prüfung sind:
- Dokumentation der Schadensart
- Einschätzung der Schwere des Schadens
- Ermittlung der Reparaturkosten
- Feststellung des Umfangs der Wertminderung
Das Wertgutachten: Ermittlung des Fahrzeugwerts
Ein Wertgutachten bestimmt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs anhand seiner technischen Merkmale und der optischen Erscheinung bzw. der Qualität. Auch Reparaturen aus vergangenen Unfällen werden hierbei berücksichtigt sowie deren Qualität und deren Auswirkungen auf die Gesamtqualität des Fahrzeugs. Es ist besonders relevant beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs und kann bei Finanzierungsfragen notwendig werden. Unter Umständen ist ein solches Gutachten für Autohäuser interessant, die ein zuvor als Leasingfahrzeug genutztes Auto in den Verkauf geben möchten. In die Bewertung fließen ein:
- Laufleistung (zum Beispiel Dauer und Distanz)
- Zustand des Lackes
- Zustand des Interieurs
- Unfall-Historie
- Vergangene Verwendungszwecke
Das Gerichtsgutachten: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
In juristischen Streitfällen kann ein Gerichtsgutachten erforderlich sein. Sowohl zur Einschätzung und Rekonstruktion von Tathergängen als auch für die Taxierung des Streitwertes kann ein Gutachter konsultiert werden. Es dient als objektive Grundlage für gerichtliche Entscheidungen. Im Rahmen von Gerichtsverhandlungen kann die Wahl des Gutachters nicht in allen Fällen frei getroffen werden.
Rechnungsprüfung: Überprüfung von Reparaturkosten
Die Rechnungsprüfung dient der Kontrolle von Werkstattrechnungen, bei denen Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen. Sie stellt sicher, dass die berechneten Leistungen korrekt angegeben sind und angemessen sowie nachvollziehbar abgerechnet wurden. Nicht nur zweifelnde Werkstattkunden geben eine Rechnung zur Prüfung an einen Gutachter. Auch in Fällen, in denen eine Schadensregulierung durch eine Versicherung geschehen soll, kann eine nachträgliche Einschätzung stattfinden, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit bestehen.
Wer darf Gutachten schreiben?
Ein Kfz-Gutachten sollte immer von einem Sachverständigenbüro durchgeführt werden. Auch einige Werkstätten haben ausgebildete Gutachter, die eigens für diesen Zweck beschäftigt werden. Nur Personen, die als Kfz-Sachverständige ausgebildet sind, können und dürfen ein qualifiziertes Gutachten erstellen. In Fällen von juristischen Auseinandersetzungen kann das Gericht die Wahl des Gutachters vorschreiben oder einen Sachverständigen stellen.